AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich/Vertragsabschluss
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen an. Andere Vereinbarungen sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Bestellungen nehmen wir nur in schriftlicher Form an, d.h. per E-Mail, Internet, Post oder Fax. Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit schriftliche Bestätigung. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers sind ungültig, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen.

§2 Preise
Die Preisangebote werden in Euro angegeben. Alle Preisangaben sind Endpreise. Bitte beachten Sie, dass wir nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet.

§3 Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % der Rechnung zu verlangen. Bei Stornierung eines Auftrags berechnet der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- Euro und die Kosten für die veranlassten und geleisteten Arbeiten.
Bedingt der Auftrag des Auftragsgebers außergewöhnlich große Material- und/oder Arbeitskosten, ist der Auftragsnehmer berechtigt Vorauszahlung zu verlangen.

§4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Verbindung oder Vermischung und im Fall der üblichen Weiterveräußerung gelten die hieraus entstehenden Forderungen bis zur Zahlung des Kaufpreises als an uns mit dinglicher Wirkung abgetreten. Vor Eigentumsübergang darf die Ware nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.

§5 Lieferung und Versand
Liefertermine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt sind. Sie erlangen Verbindlichkeit erst durch Erklärung in der Auftragsbestätigung. Sind keine Liefertermine vereinbart, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Druckfreigabe.
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Versandart wird von uns gewählt, wenn bei Erteilung des Auftrages nicht andere Bestimmungen erlassen werden. Abweichungen von derartigen Vorschriften behalten wir uns auch dann vor, wenn nach unserer Meinung ein anderer Versandweg für den Kunden zweckmäßiger erscheint. Alle Sendungen werden unfrei verschickt, mit Ausnahme von Angebotsaktionen in denen eine kostenfreie Lieferung Bestandteil des Angebots ist sowie Postsendungen, deren Gebühren nach berechnet werden. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers bestellt.

§6 Grafikkosten und Korrekturabzüge
Die im Angebot bzw. Auftragsbestätigung ausgewiesenen Beträge für Werkzeuge, Grafik, Herstellung von Druck-Vorlagen bzw. Druck-Unterlagen sind nur Kostenanteile, auch wenn von uns nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Die anteiligen Kosten decken nur einen Teil unserer tatsächlichen Aufwendung. Die Werkzeuge, Filme und ähnliches verbleiben deshalb als unser Eigentum in unserem Besitz.
Die Berechnung von grafischen Kosten umfasst lediglich die Abgeltung für Zeitaufwand und EDV-Nutzungskosten. Durch die Bezahlung von grafischen Kosten erwirbt der Auftraggeber somit nicht das Eigentumsrecht an den erstellten Daten. Die zur ordnungsgemäßen Erledigung des Druckauftrages von uns erstellten Daten sind EDV-technische Arbeitsmittel und unser Eigentum.
Die Korrekturabzüge erfolgen, wenn nicht anders vom Auftraggeber gefordert, per E-Mail.
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif zurückzugeben.
Fehler in der Korrektur, die auf unser Verschulden zurückzuführen sind, werden kostenfrei für den Auftraggeber korrigiert. In den Grafikkosten ist eine Korrektur durch den Auftraggeber inklusive. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

§7 Farbgenauigkeit und Farbwerte
Bei allen Aufträgen ist die von uns bestimmte Farbbalance nach der Europa-Skala ausschlaggebend. Eine Gewähr für 100%ige Farbgenauigkeit kann nicht übernommen werden. Abweichungen vom Original hinsichtlich Schärfe, Kontrast und Farbwiedergabe sind möglich und berechtigen nicht zur Reklamation.

§8 Druckunterlagen und Urheberrecht
Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Das Urheberrecht sowie das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen, verbleibt bei uns; vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung.
Mit der Auftragserteilung erteilt uns der Auftraggeber ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für unsere Eigenwerbung zu verwenden.

§9 Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die durch unverzügliche Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftraggeber eintrifft.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns verwandten Papiers, Kartons oder sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Material und Auflage beruhen.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und der Abweichung der Farben sowie für die Beschaffenheit der Kaschierung haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragsnehmers, Leipzig.

Leipzig, September 2008